Unter anderem wurden folgende Rechtänderungen im Umwelt- und Energierecht veröffentlicht:
Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetze mit der Neufassung des EEG 2014 war notwendig um den Ausbau der erneuerbaren Energie zu realisieren (Anteil von 40-45% im Jahr 2025 und 55-60% im Jahr 2035). Die Änderungen betreffen unter anderem die finanzielle Förderung von neuen Anlagen, wobei die Direktvermarktung der Regelfall gegenüber der Einspeisevergütung werden soll. Letzteres ist nur noch für Kleinanlagen gedacht. Neu geregelt werden die EEG-Umlagebefreiungen.
Mit der 7. Änderungen der Verpackungsverordnung dürfen Abfüller und Vertreiber nicht mehr Verpackungen, die sie in Verkehr gebracht haben, selbst zurücknehmen und auf eigene Kosten einer Verwertung zuführen. Unternehmen können weiterhin ein eigenes, von den dualen Systemen unabhängiges Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten – Haushalten gleichgestellte – Anfallstellen betreiben.
Die Neuregelung der VO (EU) über fluorierte Treibhausgase betrifft unter anderem die Dichtheitskontrollen der Betreiber von Klima- und Kälteanlagen, Wärmepumpen und weitere unter anderem mit HFKW gefüllte Anlagen / Einrichtungen. Diese stellen auf den CO2 Äquivalent und nicht mehr auf die absolute Menge in Kilogramm ab – mit Übergangsregelungen bis 01.01.2017. Es erfolgen neue Verbote des Inverkehrbringens und Verwendens, die ab 01.01.2018 bzw. 01 synthroid levothyroxine.01.2020 gelten.