Die Recycling-Baustoffverordnung enthält Bestimmungen über die Trennung und die Behandlung von bei Bau- und Abbruchtätigkeiten anfallenden Abfällen sowie Anforderungen an die Herstellung und die Verwendung von Recycling-Baustoffen.
Die Änderungen betreffen:
- den vereinfachten Einsatz von Abbruchmaterialien als Recyclingbaustoff an Ort und Stelle,
- Reduzierung einzelner Parameter bei den analytischen Kontrollen von Recycling-Baustoffen,
- Erhöhung der Mengenschwelle für Schad- und Störstofferkundung sowie für den Rückbau von 100t auf 750t,
- Streichung der Verpflichtung eines Rückbaus gemäß ÖNORM B 3151 für Linienbauwerke und Verkehrsflächen,
- Anpassungen der Grenzwerte der Qualitätsklassen U-A und U-B auf Basis neuer Untersuchungen hochqualitativer Recycling-Baustoffe vor allem im Hinblick auf geogene Hintergrundbelastungen,
- Einschränkung des Parameterumfanges in der Qualitätsklasse U-E.
Angeschlossen sind ÖNORMEN mit Anforderungen an
- Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Verkehrsflächen
- Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode
- Beton.