Die neue Lenkprotokoll-Verordnung tritt mit 1. 1. 2018 in Kraft und ersetzt die mit diesem Zeitpunkt außer Kraft tretende Fahrtenbuchverordnung (FahrtbV), BGBl 1975/431. Allgemeine persönliche Fahrtenbücher nach der Fahrtenbuchverordnung können jedoch noch bis Ende 2018 an Stelle der Lenkprotokolle weiter verwendet werden.
Diese Verordnung stellt eine Neuregelung der Vorschriften über Form, Gestaltung und Führung des persönlichen Fahrtenbuchs durch Berufslenker. Sie gilt für Lenker, die weder ein analoges oder digitales Kontrollgerät verwenden. Lenkerinnen/Lenker im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die ein Kraftfahrzeug, sei es auch nur für kurze Zeit, selbst lenken oder sich im Kraftfahrzeug befinden, um es gegebenenfalls lenken zu können.
Auf der WEB-Site der Arbeitsinspektion
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Personengruppen/LenkerInnen/Rechtsvorschriften
finden Sie Muster zu den Lenkprotokollen. Unterschieden wird dort zwischen Formularen, die Aufzeichnung von Beginn und Ende aller sonstigen Arbeitszeiten und der Gesamtdauer der Lenkzeit enthalten oder eben nicht (mit §5 Abs 3 LP-VO Ausnahme, wenn entweder eine gesetzliche Ausnahme zur Verlängerung der Arbeitszeit über 10 Stunden wirksam ist oder der Kollektivvertrag bei Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit den Entfall des Eintrags zulässt.)