Datenschutzgrundverordnung – 06/2018

Mit Inkrafttreten der DSGV (EU-Datenschutzgrundverordnung) und der neuen Fassung des Datenschutzgesetzes am 25.Mai 2018 werden auch zahlreiche Gesetze in allen Rechtsbereichen angepasst. Hiebei handelt es sich großteils um Pflichten und Rechte der Behörden sowie Betonung der Datenschutzpflichten von Unternehmen und Einschränkung gewisser Rechte der Betroffenen, wenn es sich um Daten in einem öffentlichen Register handelt.

Hervorzuheben ist die Verordnung Ausnahmen von der Datenschutz-Folgenabschätzung, die im Anhang konkrete Ausnahmen von der bei sensiblen Daten erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung enthält, die den normalen Geschäftsverkehr von Unternehmen weitgehend abdecken sollten.