Rechtsbereinigung im Bundesrecht – 08/2018

  1. Rechtsbereinigugnsgesetz des Bundes  (2. BRBG) :
    Mit 31.12.2018 treten prinzipiell alle Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes außer Kraft, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden, sofern sie nicht in der Anlage zum 2. BRBG aufgezählt sind.
    Diese Anlage enthält etwa 2.400 Gesetzes- und Verordnungseinträge.

Dieses Bereinigungsgesetz dient der Aufhebung überalteter, nicht mehr angewendeter Rechtsvorschriften. Es fallen insgesamt rund 5.000 Rechtsvorschriften darunter.  Von den insgesamt rund 1.600 Bundesgesetzen werden laut Gesetzeserläuterungen mehr als 600 (rund 40 Prozent) außer Kraft treten, von den rund 3.400 Verordnungen mehr als 1.800 (rund 55 Prozent).

Das Gesetz enthält weiters Begleitregelungen und klarstellende Regelungen im Zusammenhang mit den Rechtswirkungen des Außerkrafttretens der Rechtsvorschriften.

Aufgehoben sind damit zum Beispiel:

  • Alkoholangabenverordnung 1997
  • Verordnung Ärztliche Untersuchung von Ausländern hins. der Infektionsfreiheit 1990
  • Börsegesetz 1989
  • Energieförderungsgesetz 1979 – EnFG
  • Fernwärmeförderungsgesetz 1982
  • Fettverordnung 1957
  • Gesetz Handels- und genossenschaftsrechtliche Aufbewahrungsfristen , BGBl. Nr. 196/1964
  • Kunststoffrohrkennzeichnungsverordnung 1979
  • Schutzmaßnahmen betreffend Dekorationsleuchten 1979
  • Verordnung Verbot der Einfuhr bestimmter vollhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe 1990
  • VO Begrenzung Schwefelgehalt von Kraftstoffen für nicht zum Betreiben von Kraftfahrzeugen bestimmten Dieselmotoren
  • VO Emissionsbegrenzung Gipserzeugung 1993
  • VO Emissionsbegrenzung Glaserzeugung 1994
  • noch geltende Restbestimmungen der VO Fachkenntnis für Arbeiten mit elektrischer Spannung >1kV