Importieren Sie Waren aus China oder Weißrussland?
Umfangreiche Änderung des Geltungsbereiches (insbesondere des Kataloges der Waren, die unter diese Verordnung fallen sowie die Herkunft aus Weißrussland):
- Bisher fielen nur Importe mit Ursprung in China unter die Verordnung; nunmehr wird die Herkunft aus Weißrussland ergänzt.
- Ergänzt wird, dass nicht dem Internationalen Standard ISPM Nr. 15 entsprechendes Holzverpackungsmaterial auch nach durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nicht mehr als Verpackungsmaterial tatsächlich zur Beförderung von Gegenständen aller Art verwendet werden darf; auf Anordnung der zuständigen Behörde ist es zu vernichten.
- Der Anhang – die Aufzählung der importierten Waren – wird umfangreich, insbesondere durch Holzprodukte, Holzabfälle und Verpackungs- bzw. Stauholz, Papier, Pappe und Fließe sowie Haushaltsgegenstände und Ziergegenstände ergänzt. Festgelegt werden Prozentzahlen der Mindestfrequenzen der behördlichen Kontrollen.
Inkrafttreten mit 1.10.2018.