Derzeit werden laufend die Landesgesetze über Feuerungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Gasturbinen und Motoren, welche das Raumklima betreffen, geändert. Hiebei handelt es sich um eine Anpassung an die EU Richtlinie (EU) 2015/2193 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft.
Diese Anlagen (Brennstoffwärmeleistung von 1-50 MW (wobei die Brennstoffwärmeleistungen bei Ableitung über einen gemeinsamen Schornstein zusammengerechnet werden), sind nunmehr landesrechtlich zu registrieren, zumeist über das EDM-Register.
Neue Anlagen haben die Grenzwerte der Richtlinie einzuhalten. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsbestimmungen (bis 2025 bzw. für kleinere Anlagen bis 2030).
Die konkrete Ausgestaltung in Ihrem Bundesland erfahren Sie über unseren Rechtsänderungsdienst.