06/2019 – Förderungen für Biomasse-Anlagen

Förderungen für Biomasse-Anlagen (feste Biomasse oder Abflall mit hohem biogenen Anteil), deren Förderdauer und Einspeisetarife in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auslaufen

Da die geplante Ökostromnovelle zur Förderung bestehender Biomasse-Anlagen in ganz Österreich auf Bundesebene nicht durchgebracht wurde, wird nunmehr mit Grundsatzgesetz die Materie auf Landesebene verschoben

Die Verteilernetzbetreiber werden verpflichtet, mit den Betreibern dieser Anlagen Verträge über die Abnahme von Ökostrom für höchstens 36 Monate abzuschließen.

Die Höhe der Vergütung wird durch die Landesgesetzgebung geregelt.
Dabei sind die Regelungen für Nachfolgetarife laut aktuellem Ökostromgesetz sinngemäß anzuwenden und das Gutachten der Energie Control Austria zu berücksichtigen.

Die für die Vergütung benötigten Mittel können von den im jeweiligen Bundesland an das öffentliche Netz angeschlossenen Endverbrauchern durch einen Zuschlag zum Netznutzungs- und Netzverlustentgelt proportional zum Ökostromförderbeitrag gemäß § 48 ÖSG 2012 eingehoben werden.