05/2019 – Messungen und Berechnungen über Schadstoffe im Abwasser

Die wasserrechtlichen Messungen und Berechnungen über Schadstoffe im Abwasser (auch Eigenüberwachung!)  erfolgen zukünftig nach der neuen Methodenverordnung Wasser:

In der neuen Methodenverordnung Wasser (MVW)  werden die Methodenvorschriften für Messungen vereinheitlicht.

Diese Vorschriften  umfassen Vorgaben für die Probenahme, Probebehandlung, soweit erforderlich Abwassermengenmessung, Analyse, Qualitätssicherung und sonstige Methoden und technische Normen betreffend

  • Überwachung der Begrenzung für Abwasseremissionen  in ein Fließgewässer und eine öffentliche Kanalisation, (Anlage A)
  • die Messung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen aus Punktquellen (Abwasserfrachten), (EmRegV-OW; Anlage A)
  • sowie betreffend Überwachung der physikalischen und chemischen Zustand und ökologischer Zustand von Oberflächengewässer und Grundwasser ((Gewässerzustandsverordnung und Qualitätszielverordnungen: Anlagen B und C)).

Diese Verordnung gilt nicht für Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch.

Damit wurden auch die Anpassung der AAEV und aller  branchenspezifischen Abwasseremissionsverordnungen sowie der EmRegv-Oberflächenwasser erforderlich. Es werden in diesen Verordnungen der jeweilige Anhang zu Methoden gestrichen und auf Anlage A der Methodenverordnung verwiesen.