JETZT DURCHSTARTEN: 14% Investitionsprämie für die Anschaffung der gutwin Software!

Starten Sie erfolgreich ins neue Jahr und minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko! Bis 28. Februar 2021 können Sie bei Anschaffung der gutwin Software Geld sparen. Möglich macht dies die Investitionsprämie der österreichischen Bundesregierung, die Investitionen für Digitalisierungsprojekte mit einer Prämie von 14 Prozent fördert.

Was bedeutet das konkret? Ab sofort können Sie die gutwin Software inklusive dazugehörender Rechtsprodukte und Implementierungsleistungen zu reduzierten Kosten erwerben bzw. erweitern.

Förderbar sind alle materiellen und immateriellen aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen. Für Software-Lösungen beinhaltet dies auch beispielsweise den Rechtscontent oder auch Implementierungsleistungen.

Hier finden Sie die Detailinformationen zur: COVID-19 Investitionsprämie

  • Investitionen ab 1. August 2020
  • 14% Förderung als Direktzuschuss
  • ab 5.000 Euro Investitionssumme

Nutzen Sie noch rasch diese einmalige Gelegenheit, Ihr Rechts- und Arbeitsschutzmanagement zu digitalisieren und damit Ihr Haftungsrisiko (weiter) zu minimieren.

Kontaktieren Sie uns einfach unter 01-86632-0 oder office@gutwinski.at, falls Sie weitere Informationen benötigen. Gerne unterstützen wir Sie bei Beantragung der Förderung.