TRVBs: Einfache Verfolgung und Kontrolle mit gutwin

Ab sofort bietet die „gutwin-Software“ neben der Information über neue, geänderte oder aufgehobene TRVBs auch die konkreten Kontroll- und Prüfpflichten daraus an. Dieses in Österreich einzigartige Service ist das Ergebnis einer Kooperation mit dem österreichischen Feuerwehrverband.

Die technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB)

In Österreich sind die technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) Grundlage für den Stand der Technik im Bereich Brandschutz. Darüber hinaus dienen sie Brandschutzbeauftragten in Unternehmen als Hilfsmittel, damit sie ihre Tätigkeit entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen ausführen können. Ausgegeben und aktualisiert werden die Richtlinien vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband.

Rund 600 brandschutztechnische Prüfungen

Unternehmen erhalten mit den Eigenkontroll- und Prüfpflichten aus den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVBs) eine nach technischen Einrichtungen für den Brandschutz und Objekten strukturierte Liste mit rund 600 brandschutztechnischen Prüfungen und Überwachungen. Diese sind entweder als Eigenkontrollen oder als Veranlassung von externen Prüfungen wie Wartungen, Instandhaltungen oder Revisionen durchzuführen.

gutwin macht`s einfach

Die gutwin-Software stellt nicht den Gesamttext einer TRVB, sondern die herausgearbeiteten konkreten Verpflichtungen zur Verfügung. Diese sind zusammengefasst nach Art der Prüfung – ob es sich um eine Eigenkontrolle oder eine Prüfung handelt, die durch externe befugte Personen durchgeführt werden muss – und führen das geforderte Intervall und einen Verweis zu Herkunftsdetails aus den jeweiligen TRVBs an. Aus den einzelnen Prüf- und Kontrollpflichten können in der gutwin-Software in der gewohnten Art Aufgaben für verantwortliche Personen erstellt werden.

Jährliche Aktualisierung

TRVBs werden in längeren Intervallen als Gesetze geändert. Gutwin-User erhalten daher eine jährliche Information hinsichtlich aufgehobener, geänderter oder neuer TRVBs. Außerdem stellt die gutwin-Software jährliche Aktualisierungen der Eigenkontroll- und Prüfpflichten zur Verfügung. Mit der Aktualisierung werden Pflichten zu aufgehobenen TRVBs deaktiviert, bestehende Pflichten zu geänderten TRVBs aktualisiert und neue Pflichten in einem Ordner „neue Rechtspflichten“ ergänzt. Auf Wunsch können die neuen Pflichten in die bestehende Struktur integriert werden.