Umweltmanagementsysteme (UMS) sind – auch im Hinblick auf steigende Energie-, Ressourcen- und Entsorgungskosten – ein wichtiges Instrument zur Optimierung des Betriebsergebnisses. Wir sind Marktführer beim Aufbau von Umweltmanagementsystemen in Österreich und haben bereits viele derartige Systeme aufgebaut. Dabei ist es uns besonders wichtig, nicht ein formales UMS aufzubauen, sondern ein System, dass in der Praxis auch gelebt wird und eine positives Nutzen-/Aufwand-Verhältnis bzw. sich monetär gesehen amortisiert.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung und Aufrechterhaltung Ihres betrieblichen Umweltmanagements und begleiten Sie bis zur Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder EMAS-Verordnung.
Unsere Leistungen:
- Strategieberatung zu Einführung und Umsetzung von Umweltmanagementsystemen
- Unterstützung bei Implementierung und Aufrechterhaltung Ihres Umweltmanagementsystems
- Integration des Umweltmanagementsystems mit anderen Managementsystemen
- Durchführung von Umweltprüfungen und Bewertung der Umweltaspekte
- Erarbeitung von Umweltzielen und -programmen
- Durchführung von Schulungen, Seminaren und Workshops
- Erarbeitung der Managementsystem-Dokumentation
- Durchführung von Internen Audits
- Durchführung von Rechtchecks / Legal Compliance Audits / Dokumentation der Rechtskonformität
- Vorbereitung für und Begleitung bei Zertifizierungsaudits
- Auswahl der Zertifizierungsorganisation
- Erstellung von Umwelterklärungen
- Vorübergehende oder permanente Übernahme der Betreuung des Umweltmanagementsystems durch Bereitstellung eines externen UMS-Beauftragten (UMS-Outsourcing)
- Optimierung und Weiterentwicklung eines bestehenden Umweltmanagementsystems
Wir verfügen über fachlich kompetente Berater, die sie methodisch und strukturiert von einem Projekt-Meilenstein zum nächsten Meilenstein führen. Die Umsetzung der Normforderungen in praktische und verständliche Prozesse ist unsere Stärke. Durch einen permanenten Soll-Ist-Vergleich sind Sie zu jeder Zeit über den Projektfortschritt informiert.
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Welche Normen gibt es für Umweltmanagementsystem:
Wenn Sie ein Umweltmanagementsystem einführen wollen kann dies nach der ISO 14001 oder nach der EMAS-Verordnung erfolgen. Die ISO 14001 ist eine international gültige Norm, die weltweit gilt und von jeder Organisation angewendet werden kann.
ISO 14001:
Die ISO 14001 liegt aktuell in der Version von 2015 vor. Gemäß den Forderungen der ISO 14001 müssen Organisationen unter anderem
- den Anwendungsbereich des Umweltmanagementsystems schriftlich festlegen
- eine Umweltpolitik festlegen
- die Erfordernisse und Erwartungen der Anspruchsgruppen (Stakeholder)
- die Risiken und Chancen in Verbindung mit den Umweltaspekten, rechtlichen und anderen (bindende) Verpflichtungen und anderen Anforderungen interessierter Kreise ermitteln und dokumentieren
- die bedeutenden Umweltaspekte unter Berücksichtigung des Lebensweges bestimmen und laufend bewerten
- die relevanten umweltrechtlichen Bestimmungen ermitteln und für deren Einhaltung sorgen
- regelmäßig Umweltziele festlegen und verfolgen
- die umweltrelevante Aufbau- und Ablauforganisation festlegen
- das Bewusstsein der Mitarbeiter fördern und diese schulen
- für Notfälle vorsorgen und entsprechende Maßnahmen treffen
- die relevanten Umweltauswirkungen und -verbräuche überwachen und messen
- Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen setzen
- regelmäßig Interne Audits und Management Reviews durchführen
Die wesentlichen Neuerungen der ISO 14001:2015 gegenüber der vorhergehenden Version ISO 14001:2009 und welcher Handlungsbedarf sich daraus für zertifizierte Unternehmen ergibt, können Sie hier erfahren:
Neuerungen der ISO 14001-2015 aus Sicht der Unternehmen
Gutwinski Management bietet ihnen verschiedenartige Unterstützungen für die optimale Umstellung auf die ISO 14001:2015 in Ihrem Unternehmen an. Dies sind z.B. Seminare ISO 14001:2015, eine vor Ort-Beratung mit Coaching oder Workshops oder auch einen punktuellen Online-Support. Kontaktieren Sie uns einfach – wir finden den optimalen Weg für Sie!
Zertifzierung nach ISO 14001:
Eine Zertifizierung nach ISO 14001 kann durch akkreditierte Zertifizierungsstellen erfolgen. In Österreich sind dies beispielsweise Quality Austria, TÜV Süd, TÜV Austria, LRQA, BV und Dekra.
Detaillierte Informationen über die Anzahl der zertifizierten Unternehmen können auf der Webseite der ISO in Erfahrung gebracht werden.
EMAS-Verordnung:

Die EMAS-Verordnung ist ein Regelwerk der EU, das wie die ISO 14001 Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem festlegt. Die EMAS-VO liegt in der Version von 2009 vor („EMAS III“). An dem EMAS-System können seit EMAS III neben den Organisationen innerhalb der EU auch Organisationen außerhalb der EU beteiligen. Die relevanten Informationen zu EMAS können auf der Webseite des Umweltministeriums in Erfahrung gebracht werden ( www.emas.gv.at ).
Die EMAS-Verordnung können Sie hier downloaden.
Die EMAS-VO enthält die Forderungen der ISO 14001 als Basis und enthält Zusatzanforderungen, die über die ISO 14001 hinausgehen.
Diese Zusatzforderungen der EMAS-VO sind im Wesentlichen folgende:
- Durchführung einer ersten Umweltprüfung
- Vollständige Einhaltung der umweltrelevante Rechtsvorschriften erforderlich
- Stärkere Betrachtung der indirekten Umweltaspekte
- Einbeziehung der Mitarbeiter
- Erstellung und Veröffentlichung einer Umwelterklärung
Die detaillierten Unterschiede zwischen der EMAS-Verordnung und der ISO 14001 können Sie hier ansehen.
Zertifzierung / Validierung nach EMAS-Verordnung
Eine Validierung nach EMAS-VO kann nur durch zugelassene Umweltgutachter erfolgen. In Österreich zugelassene Umweltgutachterorganisationen sind beispielsweise Quality Austria, TÜV Süd, TÜV Austria und LRQA.
Detaillierte Informationen über die Anzahl der zertifizierten Unternehmen können auf der Website der EU in Erfahrung gebracht werden.
Vorteile für EMAS-zertifizierte Unternehmen
Umweltmanagementgesetz (UMG):
Gemäß dem Umweltmanagementgesetz gibt es für EMAS-Organisationen eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen. Im Wesentlichen sind dies folgende Punkte:
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren wenn die Investition zu einer Reduktion der Umweltbelastungen pro Produktionseinheit führt (§21 UMG)
- Recht auf Durchführung einer mündliche Verhandlung bei Anlagenänderungen innerhalb von 6 Wochen durch die Behörde (§21 UMG)
- Erlassung eines konsolidierten Bescheids (§22 UMG) (Auf Antrag einer EMAS-Organisation hat die Behörde sämtliche Genehmigungsbescheide in einem konsolidierten Genehmigungsbescheid zusammenzufassen)
- Absehen von Verwaltungsstrafen bei fahrlässigen Verstößen wenn der Verstoß sofort gemeldet wird (§2 UMG)
- Entfall der Bestellung und Meldung eines Abfallbeauftragten und Stellvertreter (§24 UMG)
- Entfall der Bestellung und Meldung eines Abwasserbeauftragten (§24 UMG)
- Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten (max. 5 Jahresintervalle) (§25 UMG)
- Einschränkung behördlicher Kontrollpflichten der EPER-Daten (§25 UMG)
- Entfall der öffentlichen Bekanntgabe von Emissionsdaten gemäß UIG (§26 UMG)
- Entfall der Meldungen gemäß §17 AWG und §20 AWG (§26 UMG)
- Entfall von anderen Meldepflichten auf Antrag (§26 UMG)
- Entfall der Verpflichtung zur Eigenüberprüfung gemäß §82b GewO (§27 UMG)
- Entfall der Eigenüberwachung gemäß §134(4) WRG (§27 UMG)
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG):
- Entfall der Verpflichtung zur Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes (§10 AWG)
- Vorabzustimmung gemäß § 71a AWG für Abfallbehandlungsanlagen zur Behandlung von Abfällen aus dem Ausland (§71a AWG)
Energieeffizienzgesetz (EEffG):
Zu den Forderungen des EEffG bezüglich der Durchführung von Energieaudits gibt es folgende Erleichterung für EMAS-Organisationen, die zwar nicht im Gesetz festgeschrieben sind aber vom Wirtschaftsministerium bzw. von der Monitoringstelle so gehandhabt werden:
- EMAS-zertifizierte Organisationen müssen keinen Bericht über das Interne Energieaudit erstellen. Als Dokumentation gegenüber der Monitoringstelle reicht die EMAS-Teilnahmeurkunde, die Überprüfung durch den Umweltgutachter und ein besonderer Bestätigungsvermerk von diesem, dass die Anforderungen des EEffG hinsichtlich der Anforderungen an das Interne Energieaudit erfüllt sind.