
Anforderungen
Das Sicherheitsdatenblatt ist auch das zentrale Instrument für die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes im Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen. Es stellt nicht nur die Basis für die Arbeitsplatzevaluierung (§ 41 ASchG) dar, sondern bildet auch die Grundlage für die Unterweisung der Arbeitnehmer. Sämtliche Sicherheitsdatenblätter sind für alle Arbeitnehmer, die bei ihrer Arbeit dem Stoff oder dem Gemisch ausgesetzt sein können, zugänglich zu machen.
Wenn sich relevante rechtliche Rahmenbedingungen ändern – z. B. Zulassungen, Beschränkungen oder auch im Arbeitsschutz – oder wenn neue Informationen über Gefährdungen vorliegen muss der Lieferant das überarbeitete Sicherheitsdatenblatt allen berufsmäßigen Verwendern, die den Stoff (oder das Gemisch) bis zu einem Jahr vor dieser Aktualisierung bezogen haben, zusenden. Sicherheitsdatenblätter und andere Informationen zur Chemikaliensicherheit sind seit REACH zehn Jahre lang aufzubewahren.
Sofern sich in einem geänderten Sicherheitsdatenblatt maßgebliche Gefahrenparameter verändert hat, muss der Verwender die Arbeitsstoffevaluierung gemäß §41 ASchG aktualisieren.