
Anforderungen
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für alle chemischen und biologischen Arbeitsstoffe Evaluierungen durchzuführen.
Im Falle eines Arbeitsunfalls, z.B. mit schwerer Körperverletzung, prüft der Staatsanwalt als erstes, ob eine aktuelle Arbeitsstoffevaluierung vorliegt. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist eine wesentliche Voraussetzung für die persönliche Haftungsreduktion der Geschäftsführer und des Managements.