Jedes Unternehmen hat eine Vielzahl von Rechtspflichten zu beachten:

  • Gesetze/Verordnungen von EU, Bund, Land
  • Technische Richtlinien wie bsw. TRVB
  • Bescheide

Welche Gesetze, Verordnungen, Bescheide gelten für mein Unternehmen?

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Ihr Unternehmen hat daher zuerst systematisch zu bestimmen, welche Gesetze und Verordnungen etc. es im Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht einhalten muss.

Denn: Ihr Unternehmen kann die Anforderungen des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts gar nicht einhalten, wenn nicht zuallererst systematisch bestimmt wird, welche Gesetze und Verordnungen für Ihr Unternehmen überhaupt gelten.

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Daher haben Sie sich die Frage zu stellen:

Wissen Sie, welche

  • Gesetze, Verordnungen der EU, des Bundes, der Länder
  • Technische Richtlinien wie bsw. TRVB und
  • Bescheide

Ihr Unternehmen tatsächlich einhalten muss?

Wenn Sie bereits ein Rechtsregister haben:

  • Ist Ihr Rechtsregister noch aktuell?

Rechtsregister – Schritt 1:  Erfassen Sie das gesamte Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrecht:

Zuerst sind alle Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien (wie bsw. TRVB), die sich im Umwelt- Energie- und Arbeitsschutzrecht an Unternehmen richten, zu erfassen.

Rechtsregister – Schritt 2:  Bestimmen Sie systematisch die Gesetze, Verordnungen, etc., die Ihr Unternehmen einzuhalten hat.

Aus der Gesamtheit des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts haben Sie jene Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien (wie bsw. TRVB) systematisch zu bestimmen und auszuwählen, die Ihr Unternehmen tatsächlich einzuhalten hat.

Ob ein Gesetz, eine Verordnung etc. für Ihr Unternehmen gilt, ist im Geltungsbereich des Gesetzes, der Verordnung etc. definiert, der in der Regel in den ersten Paragrafen beschrieben ist. Dort ist im Detail definiert, für welche Unternehmen oder Anlagen etc. diese Norm gilt und gegebenenfalls welche Unternehmen, Anlagen etc. von der Norm ausgenommen sind.

Die Gesetze und Verordnungen etc., die für Ihr Unternehmen gelten, werden als „relevante“ Gesetze, Verordnungen etc. bezeichnet.

Rechtsregister – Schritt 3: Aktualisieren Sie das Rechtsregister regelmäßig

Laufend erlassen die EU, der Bund und die Länder neue Vorschriften oder ändern bestehende ab. Es ist daher notwendig, ein erstelltes Rechtsregister laufend zu aktualisieren, da Sie sonst nicht bestimmt haben, welche Vorschriften aktuell Ihr Unternehmen einhalten muss.

Wenn Sie Fragen zum Rechtsregister haben – rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine eMail.

Gerne stehe ich – ohne Kosten – für alle Ihre Fragen zum Rechtsregister zur Verfügung.

Dr. Helga Vesely
Beratung Rechtsmanagement Systeme
hvesely@gutwinski.at
+43-1-86632-37

Warum kompliziert, wenn es mit gutwin einfach geht?

Gerne erstellen und aktualisieren wir Ihr Rechtsregister mit Ihnen.
Finden Sie näherer Informationen zum gutwin Rechtsregister:

Rechtsregister

 

Gutwinski Management GmbH