Die Lösung mit gutwin
Zur Umsetzung der Rechtspflichten der relevanten Vorschriften, stellen wir ihnen für Nichtjuristen verständliche Handlungspflichten für die folgenden Rechtsbereiche zur Verfügung:
Die gutwin Rechtspflichten fassen die Handlungspflichten als allgemeinen Vorschlag zusammen und enthalten grundlegende Inhalte der Rechtspflicht. Die Handlungspflichten beinhalten des Weiteren einen Link zum Gesamttext der Bezug habenden Norm im RIS.
Die Kernaussagen der aufbereiteten maßgeblichen Rechtspflichten, die das Unternehmen einzuhalten hat, werden in einer für Nichtjuristen verständlichen Weise in Überschriften prägnant zusammengefasst.
Zusätzlich wird die Rechtspflicht in einem für Nichtjuristen aufbereiteten Text im Detail näher erläutert.
Die rechtliche Herkunftsangabe aus der die Rechtspflicht stammt, wird jeweils zitiert.
Bei jeder dieser Rechtspflichten kann im Modul gutwin Rechtspflichten dokumentiert werden
- ob die konkrete Rechtspflicht für das Unternehmen relevant ist oder nicht,
- ob die konkrete Rechtspflicht eingehalten wird oder nicht,
- warum die Rechtspflicht als relevant/nicht relevant bzw. eingehalten/nicht eingehalten klassifiziert wurde. Die Dokumentation erleichtert beim Audit oder bei sonstiger Gelegenheit, die Gründe für die Bewertung nachzuvollziehen.
Die gutwin Rechtspflichten bzw. Handlungspflichten dienen dem leichteren Verständnis allgemeiner Rechtspflichten und können im konkreten Unternehmen im Einzelfall nicht die Analyse des Gesetzes- und Verordnungstextes ersetzen.
Wir leiten Sie bei der Bewertung der Rechtspflichten an
In der Praxis hat es sich als hilfreich und zweckmäßig erwiesen, dass wir Sie im Ausmaß von mindestens drei Beratertagen zur technischen Umsetzung der Rechts- bzw. Handlungspflichten in der gutwin Software anleiten.
Wir unterstützen Sie dabei, wie Rechtspflichten am besten im Unternehmen als einmalige oder wiederkehrende Aufgaben umgesetzt und Verantwortlichen sowie Anlagen und Prozessen zugewiesen werden können.
Definition und Umfang der Rechtspflichten
Wir stellen Ihnen Handlungspflichten jener Gesetze und Verordnungen des Bundes sowie des jeweiligen Bundeslandes und der EU zur Verfügung, die bei der Erstellung des Rechtsregisters als für Ihr Unternehmen relevant beurteilt wurden, wobei vor allem Rechtspflichten aufgenommen werden, aus denen sich Handlungsanforderungen für Ihr Unternehmen ergeben.
Der Vorschlag für die Handlungspflichten aus den Rechtspflichten umfasst betriebsanlagenspezifische Rechtspflichten. Pro Rechtsnorm werden wichtige Rechtspflichten, die für Unternehmen in der Regel aufgrund dieser Norm bestehen, aufbereitet.
Ausnahmen vom Inhalt bei den jeweiligen Rechtsregistern gelten auch bei den Rechtspflichten als ausgenommen. Aufgrund der Tatsache, dass eine grundsätzlich vom Umfang des Rechtsregisters ausgenommene Vorschrift dennoch im Rechtsregister enthalten ist, kann nicht abgeleitet werden, dass dafür Rechtspflichten zur Verfügung gestellt werden. Technische Planungs- und Ausführungsbestimmungen, Normen, ÖVE-Vorschriften, BVT-Dokumente und Schlussfolgerungen sowie Strafbestimmungen und Verwaltungsübertretungen werden nicht erläutert.