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Rechtspflichten ergeben sich auch aus erteilten Bescheiden…

…insbesondere auch aus Nebenbestimmungen und Auflagen. Es gilt daher jeden der Bescheide dahingehend zu analysieren, ob und welche Betreiberpflichten sich aus dem Bescheid ergeben. Zu beachten ist, dass sich Rechtspflichten nicht nur aus den Nebenbestimmungen und Auflagen, sondern auch aus den Antragsunterlagen, die Teil des Bescheides werden, ergeben können.

 

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Daher stellt sich die Frage

Haben Sie bestimmt, welche Rechtspflichten sich aus den Nebenbestimmungen und Auflagen der erteilten Bescheide ergeben, die Ihr Unternehmen einzuhalten hat?

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Bestimmen Sie die einzelnen Rechtspflichten, aus den aktuellen Bescheiden.

Wenn Sie Fragen zu den Rechtspflichten und deren Management haben – rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail.

Gerne stehe ich – ohne Kosten – für alle Ihre Fragen zu Rechtspflichten zur Verfügung.

Mag. iur. Erwin Vejpustek
Leiter Beratung Rechtsmanagement
evejpustek@gutwinski.at
+43-1-86632-37

Warum kompliziert, wenn es mit gutwin einfach geht?

Wir stellen Ihnen über gutwin die verständlich formulierten Rechtspflichten des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts zur Verfügung. Schauen Sie sich die gutwin Rechtspflichten näher an:

Rechtspflichten

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