Wenn die Gesetze, Verordnungen etc., die Ihr Unternehmen einzuhalten hat, im Rechtsregister bestimmt sind, ist noch nicht klar, welches die einzelnen Betreiberpflichten sind, die Ihr Unternehmen aufgrund der relevanten Gesetze, Verordnungen etc. einhalten muss.
Daher ist nach der Erstellung des Rechtsregisters im nächsten Schritt zu bestimmen, welches die einzelnen Betreiberpflichten eines relevanten Gesetzes sind, die das Unternehmen einzuhalten hat.
Beachten Sie, dass nicht alle Rechtspflichten, die in einem relevanten Gesetz, einer Verordnung etc. enthalten sind, für Ihr Unternehmen relevant sind. Ist z.B. Ihr Unternehmen nicht mit dem Einsammeln von Abfällen befasst, dann sind jene Betreiberpflichten des Abfallwirtschaftsgesetzes, die sich auf das Einsammeln von Abfällen beziehen, für Ihr Unternehmen nicht relevant.