Fortlaufend erlassen die EU, der Bund und die Länder neue Regelungen oder modifizieren bestehende.

Schritt 3 von 3

Rechtsänderung – Schritt 1: Bestimmen Sie regelmäßig die Gesetze, Verordnungen etc. die die EU, der Bund und das zuständige Land geändert haben.

Als Erstes gilt es eine Vorgangsweise festzulegen, wie sie systematisch und regelmäßig über alle Änderungen des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts, die die EU, der Bund und das zuständige Land erlassen, informiert werden.

Rechtsänderung – Schritt 2: Bestimmen Sie regelmäßig, welche der geänderten bzw. neu erlassenen Gesetze, Verordnungen für Ihr Unternehmen relevant sind.

Prüfen Sie regelmäßig anhand des Geltungsbereichs eines neu erlassenen Gesetzes, einer Verordnung etc., ob diese Neuregelung für Ihr Unternehmen relevant ist und dokumentieren Sie dies in Ihrem Rechtsregister. Auch bei Novellen zu bestehenden Gesetzen, Verordnungen etc., die Sie für Ihr Unternehmen als nicht relevant klassifiziert haben, kann sich durch diese Novelle der Geltungsbereich geändert haben. Ignorieren Sie daher nicht Novellen zu Gesetzen und Verordnungen, die in Ihrem Unternehmen bisher nicht relevant waren, völlig.

Rechtsänderung – Schritt 3: Bestimmen Sie regelmäßig die geänderten Rechtspflichten, die sich aus der neuen oder geänderten Vorschrift ergeben.

Ist eine neues Gesetz, eine neue Verordnung etc. oder eine Novelle für Ihr Unternehmen relevant, gilt es aus dem Gesetzestext die neue oder geänderte Handlungspflicht zu identifizieren.

Aus jeder Änderung, wie z.B. eines wiederkehrend zu messenden Grenzwerts, können sich mehrere Handlungspflichten ergeben. Einerseits ist in diesem Fall die bisherige Rechtspflicht zur wiederkehrenden Prüfung auf den neuen Grenzwert anzupassen. Andererseits kann die Handlungspflicht entstehen, die Emission zu messen, ob überhaupt der neue Grenzwert eingehalten wird. Im Falle der Überschreitung ergeben sich weitere Handlungspflichten.

Rechtsänderung – Schritt 4: Weisen Sie die geänderte bzw. neue Rechtspflicht einem Verantwortlichen im Unternehmen zur Umsetzung zu und kontrollieren Sie die Umsetzung.

Es gilt nicht nur die geänderte Rechtspflicht zu identifizieren. Die geänderte Rechtspflicht und die eventuellen weiteren Handlungspflichten, die sich aus der Rechtsänderung ergeben, sind Verantwortlichen für die Umsetzung zuzuweisen. Wichtig ist, auf die Kontrolle der Umsetzung dieser geänderten Rechtspflichten zu achten. Denn was hilft es, wenn Sie die Rechtsänderungen identifiziert und auch Verantwortlichen zugewiesen haben, aber diese die Handlungspflicht nicht umgesetzt haben.

Icon Question

Es ergibt sich somit die Frage:

Werden in Ihrem Unternehmen die Rechtsänderungen des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts systematisch bestimmt und umgesetzt?

  1. Werden neue oder geänderte Gesetze etc. erlassen..
  2. …ist im Rechtskataster zu klären, ob diese für das Unternehmen relevant sind.
  3. Es sind die neuen Rechtspflichten zu formulieren, die sich aufgrund der Änderungen ergeben.
  4. Es sind die neuen Rechtspflichten an Verantwortliche zu delegieren, die diese umzusetzen haben.

Wenn Sie Fragen zu den Rechtsänderungen haben – rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine eMail.

Gerne stehe ich – ohne Kosten – für alle Ihre Fragen zu Rechtsänderungen zur Verfügung.

Mag. iur. Edda Hauk
Beratung Rechtsmanagement Systeme
ehauk@gutwinski.at
+43-1-86632-37

Warum kompliziert, wenn es mit gutwin einfach geht.

Mit der gutwin Software erhalten Sie fortlaufend die verständlich formulierten Handlungspflichten aus den Rechtsänderungen, die Sie einfach Verantwortlichen zuweisen können.

Rechtsänderungsdienst

Gutwinski Management GmbH