Sind die Rechtspflichten identifiziert, gilt es im Unternehmen zu bestimmen, wer für deren Umsetzung verbindlich verantwortlich ist. Die Rechtspflichten sind daher an Verantwortliche im Unternehmen zu delegieren

Wer ist im Unternehmen für die Delegation der Rechtspflichten verantwortlich?

Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand

  • hat die Gesamtverantwortung und Allzuständigkeit für das Unternehmen
  • ist für die Umsetzung der Rechtspflichten des Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzrechts verantwortlich
  • ist für die Organisation des Rechtsmanagements zuständig

Geschäftsführer bzw. Vorstände können nicht alle Rechtspflichten des Unternehmens eigenhändig selbst erfüllen, sondern sie müssen die Umsetzung der Einhaltung der Rechtspflichten an Mitarbeiter delegieren. 

Die Rechtspflichten delegiert

  • die oberste Managementebene an
  • die 2. Managementebene, diese an
  • die 3. Managementebene
  • etc.

Ist die Delegation der Rechtspflichten im Unternehmen nicht ausreichend organisiert, so haften dafür die Geschäftsführer und Vorstände.

Schon aus diesem Grund stellt sich die Frage:

Sind in Ihrem Unternehmen die einzelnen Rechtspflichten an Verantwortliche delegiert, die für die Umsetzung der Rechtspflichten verbindlich verantwortlich sind?

Delegation – Schritt 1: Delegieren Sie nicht abstrakte Verantwortlichkeiten für die Einhaltung von Rechtspflichten, sondern delegieren Sie konkrete Rechtspflichten

Beschränken Sie sich im Unternehmen nicht darauf, abstrakte Verantwortlichkeiten für die Einhaltung von Rechtspflichten festzulegen und zu delegieren, sondern delegieren Sie konkrete Rechtspflichten. Wenn Sie abstrakte Verantwortlichkeiten für Rechtspflichten delegieren ist noch nicht bestimmt, welche konkreten Rechtspflichten umzusetzen sind. Schlussendlich geht es darum sicherzustellen, dass die konkreten Rechtspflichten tatsächlich umgesetzt sind. Dies ist am einfachsten sicherzustellen, wenn konkrete Rechtspflichten delegiert werden. Abstrakte Delegationsschreiben, mit denen an Manager delegiert wird, alle Rechtspflichten in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen, stellen dies – wie Erfahrung zeigt – nicht ausreichend sicher.

Delegation – Schritt 2: Delegieren sie die konkrete Rechtspflichten bis an die Mitarbeiter, die die Umsetzung tatsächlich verantwortlich durchführen.

Wenn Sie Rechtspflichten von einer Managementebene an die nächste und so weiter delegieren, besteht die Gefahr, dass die Rechtspflichten auf einer Managementebene „stecken“ bleibt und nicht bis an die Mitarbeiter delegiert wird, die die Umsetzung tatsächlich verantwortlich durchführen sollen. Bestimmen Sie daher bei jeder Rechtspflicht, wer die Umsetzung tatsächlich verantwortlich durchführt und delegieren sie die Rechtspflicht konkret an diese Mitarbeiter.

Wenn Sie Fragen zur Delegation der Rechtspflichten haben – rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine eMail.

Gerne stehe ich – ohne Kosten – für alle Ihre Fragen zur Delegation der Rechtspflichten zur Verfügung.

Dr. Helga Vesely
Beratung Rechtsmanagement Systeme
hvesely@gutwinski.at
+43-1-86632-37

Mit der gutwin Software können Sie einfach Rechtspflichten delegieren und managen.

Rechtspflichten

Gutwinski Management GmbH