Die Rechtspflichten Arbeitsschutzrecht umfassen die Detailbestimmungen aus Bundesgesetzen und Verordnungen zum ArbeitnehmerInnenschutz sowie aus den aushangpflichtigen Gesetzen und Verordnungen, die dem Bereich des Arbeitsrechts zuzuordnen sind (z.B. Behinderteneinstellungsgesetz).

Bestimmungen aus Landesgesetzen sind enthalten, soweit baurechtliche oder feuerpolizeiliche Vorschriften auch für den Arbeitnehmerschutz relevant sind.

Standardmäßig nicht enthalten sind arbeitnehmerschutzrechtliche Bestimmungen für die Land- und Forstwirtschaft, Landes- und Gemeindebedienstete, der Bundesbedienstetenschutz und das Bundesbedienstetenrecht. Auf Wunsch erstellen wir hier ein gesondertes Angebot.

Die Rechtspflichten Arbeitsschutzrecht erfüllen die Anforderungen der OHSAS 18001, Punkt 4.3.2, der verlangt, dass die Organisation die geltende rechtliche Vorschriften und andere Arbeitsschutz-Anforderungen ermitteln muss.

Gutwinski Management GmbH