Die Rechtspflichten Umweltrecht enthalten alle Detailbestimmungen des betriebsanlagenspezifischen Bundes- und Landesrechts und wesentliche anlagenbezogene EU-Verordnungen aus den Bereichen:
- Abfallrecht und Altlastensanierung
- Baurecht
- Bergrecht
- Bodenschutz
- Brandschutz
- Chemikalienrecht
- Eisenbahnrecht (hinsichtlich der Anschlussgleise)
- Forstrecht
- Gefahrgutrecht
- Gewerberecht
- Immissionsschutz
- Kesselrecht
- Naturschutz
- Raumplanung
- Strafrecht
- Strahlenschutz
- Umweltinformationsrecht
- Umweltmanagement
- Umweltorganisationsrecht
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Wasserrecht
Nicht enthalten sind die Rechtspflichten aus den Gesetzen oder Verordnungen zu Natur- oder Landschaftsschutzgebieten, Wasserschutz- und -schongebieten, Europaschutzgebieten (Natura 2000), örtlich begrenzten Fahrverboten oder -beschränkungen, Bestimmungen aufgrund der Raumordnungsgesetze.
Die Rechtspflichten Umweltrecht erfüllen die Anforderungen der ISO 14001, Punkt 4.3.2, der verlangt, dass die Organisation die umweltbezogenen geltenden rechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf ihre Umweltaspekte ermitteln muss.