Das Rechtsregister Energierecht umfasst
- anlagenbezogenes Bundes- und Landesrecht sowie
- wesentliche EU-Verordnungen hinsichtlich der Anforderungen nach DIN EN 50001.
Das Energierecht wird stark durch europäische Vorschriften geprägt.
Nicht enthalten sind Bestimmungen zu Entgelten, Steuern, Tarifen und Förderungen.
Das Rechtsregister Energierecht erfüllt die Anforderungen der ISO 50001, Punkt 4.4.2, der verlangt, dass die Organisation die geltende rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation bezüglich ihres Energieeinsatzes, ihres Energieverbrauchs und ihrer Energieeffizienz verpflichtet hat, ermitteln muss.